Kontaktmöglichkeiten für Ihre Beauftragung

Wir stellen die folgenden Kontaktmöglichkeiten bereit:



per Post
Post

ForSeMa GmbH
Rathausstraße 13
06108 Halle (Saale)

per gesicherter E-Mail
e-Mail

sekretariat@forsema.de

Bitte beachten Sie, dass emails zwar verschlüsselt übertragen, jedoch nicht gesichert gespeichert werden.

per EGVP
eBO

Elektronisches Behörden- und Organisationspostfach

Safe-ID:
DE.Justiz.c9926b28-b0d6-4a13-859c-30d2b31cde5f.00e1
ForSeMa GmbH


Welche Unterlagen benötigen wir, um Ihr Anliegen im Bereich einer Begutachtung ohne Verzögerungen bearbeiten zu können?


  • Im gerichtlichen Auftrag ist eine Übersendung der Akte mit dem entsprechend gefassten Beweisbeschluss völlig ausreichend.

  • Bitte übersenden Sie im privaten Auftrag ein Auftragsanschreiben, aus dem der Zweck und der Auftragsumfang hervorgehen.
    Wir verwenden dieses Schreiben, um uns gegenüber Behörden zu legitimieren, um beispielweise Beweisdatensätze bei den Bußgeldstellen oder Fotos bei den Polizeibehörden anzufordern.

  • Im Falle einer Privatbeauftragung über eine Rechtsvertretung fordern Sie möglichst noch vor einer Beauftragung die Kostendeckung durch den zuständigen Rechtsschutzversicherer an, insofern eine solche Versicherung besteht.
    Wir haben damit die Möglichkeit, die Kostenaufstellung direkt an den Versicherer zu übersenden, sodass Sie als Auftraggeber keinen zusätzlichen Aufwand haben.

  • Das geltende Recht erfordert im Privatauftrag zusätzlich den Abschluss eines Werkvertrages. Dieser schützt Sie als Auftraggeber und uns als Auftragnehmer nach § 631 I BGB. Da die Beauftragung regelmäßig postalisch erfolgt, greift das Fernabsatzgesetz, weshalb wir über die Widerrufsmöglichkeiten aufklären müssen. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen finden sich in dem Vertragswerk.

    Auftragsformular mit Widerrufsbelehrung


  • Schlussendlich benötigen wir sämtliche zum Vorgang gehörenden schriftlichen Unterlagen in Kopie, gerne als PDF, sowie sämtliche zur Verfügung stehenden Beweismittel. Insbesondere Lichtbilder sollten in Originalform als Datei gereicht werden.