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1. In Kürze 2. Kommentarfunktion der Messanlage



Ternica ProVida 2000 modular

Audioaufzeichnung


In aller Kürze ...

Die Messanlage ProVida 2000 modular ist mit einem Mikrofon für den Innenraum des Einsatzfahrzeuges ausgestattet. Die Aufzeichnung erfolgt auf dem Videoband synchron und unabhängig von der ausgewählten Kamera.

Das Messpersonal hat hierüber die Möglichkeit, die konkrete Messung und deren Umstände und Rahmenbedingungen zusätzlich zu den Dateneinblendungen zu kommentieren bzw. zu erläutern. Insbesondere im Hinblick auf die notwendige Identifikation des Tatfahrzeuges und der Messörtlichkeit sowie der Beschreibung des Anlasses der Messung sind im Verfahren und der technischen Begutachtung hilfreich.

Eine Pflicht der Kommentierung besteht gemäß der Gebrauchsanweisung nicht.

Im Rahmen einer technischen Begutachtung wird zwar die Audioaufzeichnung abgehört und gegebenenfalls verarbeitet. Eine Prüfung wird jedoch nicht vorgenommen. Grund dafür ist, dass sich aus der Audiospur keine technischen Rückschlüsse auf die konkrete Geschwindigkeitsmessung ziehen lassen.


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2. Kommentarfunktion der Messanlage

Das Bedienmodul der Messanlage ProVida 2000 modular ist mit einem Mikrofon ausgestattet. Die Aufzeichnung erfolgt zeitsynchron mit dem Videorekorder und ist daher im Nachverfahren verfügbar.

In der Praxis können solche Kommentare des Messpersonals als eine Art Messprotokoll für den konkreten Fall und als Ergänzung zur schriftlichen Protokollführung angesehen werden. So können ergänzend zu den Dateneinblendungen die folgenden Parameter und Größen zusätzlich gesichert werden:

  • Anlass der konkreten Messung
  • Ort der Messung und Kilometrierung der Straße
  • Bedienhandlung und Begründung dieser Bedienhandlungen
  • Fahrmanöver und deren Ursache und Ziel
  • Tatfahrzeug hinsichtlich Hersteller, Bezeichnung und Typ
  • Amtliches Kennzeichen des Tatfahrzeuges
  • Passierte Beschilderung
  • Beschreibung der Umfeldbedingungen

Solche Informationen und Daten müssen aufgrund der technischen Leistungsbeschränkungen der Videokameras nicht zwingend im Video erkennbar sein. In solchen Fällen ist eine Kommentierung seitens des Messpersonals hilfreich.

Eine Prüfung der Audioaufzeichnung auf Integrität, Authentizität und technische Fehlerfreiheit erfolgt im Rahmen einer technischen Begutachtung zur Korrektheit einer Geschwindigkeitsmessung nicht, da hier keine Zusammenhänge zur Messwertbildung abgeleitet werden können.
Allenfalls könnten Verschleißzustände in der Aufzeichnungstechnik erkannt werden. Diese sind jedoch kaum relevant, wenn das Videobild und die Dateneinblendungen technisch nachvollziehbar und integer sind.

Eine Kommentierung und Nutzung der Audioaufzeichnungsfunktion ist gemäß der Gebrauchsanweisung jedoch nicht vorgeschrieben.