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1. In Kürze 2. Notwendigkeit der Erkennbarkeit



Ternica ProVida 2000 modular

Erkennbarkeit der Beschilderung


In aller Kürze ...

Das System ProVida 2000 modular wird standardmäßig in Fahrzeugen verbaut eingesetzt und befindet sich daher während der Messerfassung in Bewegung. Folglich finden die Messungen im Gegensatz zu den übrigen Anlagentypen nicht an einem konkreten Messort statt. Vielmehr finden die Messungen im normalen Fliessverkehr statt und damit immer an unterschiedlichen Ort statt.
Aus diesem Grund kann die Begrenzung der Geschwindigkeit nicht pauschal für den gesamten Messeinsatz im Messprotokoll notiert werden. Für jeden Einzelfall muss die konkret geltende Beschilderung im Beweisvideo dokumentiert werden. Nur dann kann retrospektiv die Erkennbarkeit der Beschilderung anhand der im Video ersichtlichen Verkehrssituation bewertet werden.

Das Beweisvideo sollte daher über einen ausreichenden Vorlauf verfügen, damit die für die Messstrecke geltende Beschilderung dokumentiert vorliegt. Die Videoaufzeichnung sollte auch nach dem Abschluss der Messung einen Nachlauf zeigen, damit eine fallbezogen wesentliche Annäherung an eine abweichende Beschilderung erkennbar dokumentiert wird.

Im Rahmen eines technischen Gutachtens ist daher der verfügbare Videoabschnitt hinsichtlich der Beschilderung (einseitig / beidseitig), der Anzahl sowie möglicher Verdeckungsszenarien zu untersuchen.


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2. Notwendigkeit der Erkennbarkeit

Die Erkennbarkeit der Beschilderung ist bei jeder gutachterlichen Prüfung eine wichtige Aufgabe. Wenn die Beschilderung seitens der Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend und eindeutig wahrnehm- und erkennbar war, wird sich ein möglicherweise ein von der Beschilderung deutlich abgehobenes Geschwindigkeitsniveau einstellen. Die Erfahrung mit statistischen Daten halt gezeigt, dass sich ein Großteil an die erkannte Geschwindigkeit hält. Ein weitere Teil orientiert sich am wahrgenommenen Geschwindigkeitsniveau der anderen Verkehrsteilnehmer - lässt sich möglicherweise fehlerhaft „mitziehen“.

Anhand statistischer Daten zur Häufigkeit der gefahrenen Geschwindigkeiten kann Aufschluss über die wahrgenommene Beschilderung geben. Die Messanlage ProVida 2000 modular erhebt jedoch keinerlei statistische Daten. Mithin kann hier ein solcher objektiver Nachweis nicht geführt werden.

Aus diesem Grund ist zu fordern, dass die für die Einzelmessung zutreffende Beschilderung im Beweisvideo dokumentiert wird. Nur dann kann die Erkennbarkeit im Zusammenspiel mit den übrigen Verkehrsteilnehmern bewertet werden. In solche Bewertungen fließt ein, ob die Beschilderung nur einseitig oder beidseitig vorhanden war. Der Zustand der Schilder allgemein steht dabei auch im Fokus. Aktive Anzeigen, wie sie bei einer automatischen Verkehrsleiteinrichtung zum Einsatz kommen, erzeugen durch die Leuchtkraft eine höhere Aufmerksamkeit - jedoch nur, wenn nicht die Sonne durch eine direkte Beleuchtung oder gar Blendung der Fahrzeugführer die Erkennbarkeit herabsetzt.

Aus dem Beweisvideo sind daher die entsprechenden Sequenzen, die das Passieren der Beschilderung zeigen, hinsichtlich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, möglicher Einschränkungen der Gültigkeit (Zusatzbeschilderung) und möglicher Einschränkungen der Erkennbarkeit und Wahrnehmbarkeit zu untersuchen.