Die Messanlage ProVida 2000 modular überwacht die Normbetriebsbedingungen sowie wesentliche Systemfunktionen während des Messbetriebes fortlaufend.
Wird ein Fehler festgestellt, kommt es zu einer Fehlereinblendung im Beweisvideo. Negative Zustandsmeldungen sind daher nachvollziehbar dokumentiert. Verschiedene Betriebsfehler können auch zu einer automatischen Abschaltung des Messsystems führen.
Fehlermeldungen sollten grundsätzlich explizit im Messprotokoll mit Uhrzeit und Häufigkeit notiert werden.
Die im Rahmen einer amtlichen Verkehrsüberwachung gefertigte Videosequenz ist daher im forensischen Prüfprozess auf Fehlermeldungen des Messsystems zu überprüfen. Kritisch ist dabei die Meldung eines Bildfrequenzfehlers, der zu einer Unverwertbarkeit von Messungen innerhalb der letzten 5 Minuten vor dem Erscheinen der Meldung führt.
Bei der Messanlage ProVida 2000 modular sind fortlaufende Selbsttests und Überwachungen der Betriebsbedingungen implementiert.
Dabei werden die Energieversorgung sowie der Einsatztemperaturbereich als äußere betriebsfaktoren überwacht.
Die Spannungsversorgung muss sich innerhalb eines technisch großen Bereiches zwischen 7,4V±0,4V und 16,5 V±0,5V befinden. Liegt die Betriebsspannung außerhalb dieses Bereiches, erfolgt eine Abschaltung der Messanlage.
Ein Betrieb der Anlage ist in einem Temperaturbereich zwischen -5°C und +70°C zugelassen. Oberhalb einer Umgebungstemperatur von 65°C schaltet sich die Anlage automatisch ab. Unterhalb einer Temperatur von -5°C erfolgt eine Fehlermeldung und Messungen sind nicht mehr möglich.
Die Messanlage besteht intern aus mehreren Baugruppen, die miteinander kommunizieren. Die internen Kommunikationsschnittstellen werden ebenfalls überwacht. Werden auf dem internen digitalen Bus-System (IIC-Bus, COM) Fehler festgestellt, erfolgt eine Abschaltung des Systems.
Für die forensische Prüfung ist bei dem hier vorliegenden Video-Messsystem, eine korrekte Funktion der Videokameras erforderlich.
Während des Betriebes prüft die Anlage die Bildfrequenz, also die Anzahl der Bilder je Sekunde. Die Bildfrequenz wird dabei mit einem internen Quarzoszillator verglichen. Bei einer Abweichung von mehr als 200ppm wird im Beweisvideo eine Fehlermeldung „Bildfrequenzfehler“ eingeblendet. Die Gebrauchsanweisung untersagt eine Verwertung von Videoaufzeichnungen bis 5 Minuten vor dem Erscheinen dieser Fehlermeldung.
In diesem Sinne wird auch die interne Stoppuhr geprüft. Es erscheint bei einer Abweichung von ebenfalls 200 ppm die Fehlermeldung „Zeitbasisfehler“. Die Messanlage ist sodann für weitere Messungen blockiert.
Schlussendlich wird auch die Gültigkeit der Eichung bzw. der Ablauf des Eichgültigkeitsdatums überwacht. Ist die Eichung abgelaufen, erscheint die Fehlermeldung „Kalibrierung notwendig“.
Die wesentlichesten Fehlermeldungen, die sich auf die Messungen und insbesondere auf deren forensische Kontrolle auswirken können (Zeitbasis und Bildfrequenz) sind im Beweisvideo nachvollziehbar über eine Fehlermeldung dokumentiert. Im Rahmen eines technischen Gutachtens ist daher das Videomaterial bis 5 Minuten nach der gegenständlichen Tataufzeichnung auf Fehlermeldungen zu überprüfen.
Andere Systemfehler oder Betriebsbedingungen außerhalb der Nennbedingungen führen zu einer Abschaltung der Messanlage und sind eher nicht relevant, insofern die konkrete Messung durch eine Bedienhandlung abgeschlossen wurde.
In jedem Fall sollte jedwede Fehlermeldung sowie eine automatische Abschaltung des Systems zu einem Eintrag im Messprotokoll führen, damit im forensischen Prüfprozess die Auswirkung auf die konkret zu beurteilende Messung diskutiert werden kann.
Vor dem Hintergrund dieser notwendigen Prüfung auf Fehlermeldungen erübrigt sich eine Begutachtung nach Aktenlage mit verkürztem Videoausschnitt. Es ist das Originalband innerhalb der nächsten 5 Aufzeichnungsminuten zu überprüfen.
Ebenso ist das Messprotokoll in Verbindung mit der Geräteakte / Lebensakte aus technischer Sicht zu bewerten.