×
1. In Kürze 2. Messprinzip im Modus MAN 3. Handlungsanweisungen gemäß Gebrauchsanweisung 4. Weiterführende Informationen



Ternica ProVida 2000 modular

Messmodus MAN


In aller Kürze ...

Die Gebrauchsanweisung beschreibt neben den Verfahren „AUTO 1“ und „AUTO 2“ auch die manuell aufzuführenden Verfahren „MAN“. Das MAN-Verfahren sieht vor, eine Durchschnittsgeschwindigkeit mit einem Nachfahrvorgang an Hand getrennter Weg- und Zeitmessung zu bestimmen.

Um die im Standardverfahren AUTO 2 notwendige Abstandskonstanz zu eleminieren, muss die Wegmessung getrennt von der Zeitmessung zwischen zwei Fixpunkten an oder auf der Fahrbahn durchgeführt werden.
Für den Messanfang ist die Zeitmessung zu starten, wenn das zu messende i.d.R. vorausfahrende Fahrzeug den ersten Fixpunkt (markanter im Video erkennbarer Anfangspunkt) erreicht hat. Nachfolgend muss der Messbeamte die Wegmessung starten, wenn der Einsatzwagen denselben ersten Fixpunkt erreicht hat.
Für das Messende ist die Zeitmessung zu stoppen, wenn das zu messende i.d.R. vorausfahrende Fahrzeug einen zweiten Fixpunkt (markanter im Video erkennbarer Endpunkt) erreicht hat. Ebenso muss der Messbeamte die Wegmessung stoppen, wenn der Einsatzwagen denselben zweiten Fixpunkt erreicht hat.
Damit wird vom Einsatzwagen mit der geeichten Wegmessung die Strecke zwischen den beiden Fixpunkten bestimmt, während die Zeit für diese Strecke vom ersten zum zweiten Fixpunkt durch die Zeit des Tatfahrzeuges für das Durchfahren derselben Strecke bestimmt wird.
Infolge der individuellen Feststellungen für das Erreichen der Fixpunkte durch das betroffene Fahrzeug und den Einsatzwagen entstehen vier manuell bestimmte Fehler, die nicht vom Verkehrsfehler der Weg- und Zeitmessung abgedeckt sein können.


☰ Inhalt

2. Messverfahren MAN

Die Geschwindigkeit wird durch eine Wegmessung zwischen zwei erkennbaren Fixpunkten an oder auf der Fahrbahn und durch die Zeitmessung für das Durchfahren des zu messenden Fahrzeuges genau dieses Weges zwischen den zwei erkennbaren Fixpunkten in jeder Messsequenz ermittelt.

Die Messung beginnt mit dem Start der Zeitmessung. Dabei soll sich das Tatfahrzeug auf Höhe einer markanten Stelle der Fahrbahn befinden. Hat das Messfahrzeug konkret diese Stelle augenscheinlich erreicht, soll die Wegstreckenmessung gestartet werden.
Nach dem Verstreichen einer angemessenen Fahrtdauer wird ein zweiter markanter Fixpunkt gesucht und festgelegt. Erreicht das Tatfahrzeug augenscheinlich diesen Fixpunkt, soll die Zeitmessung gestoppt werden. Nachfolgend erreicht das Messfahrzeuge diesen zweiten Fixpunkt. Die Wegstreckenmessung ist zu stoppen.

Mit dieser Vorgehensweise wird für das Tatfahrzeug der Zeitbedarf für die Fahrt zwischen den beiden Fixpunkten gemessen, während das Messsfahrzeug die Distanz zwischen diesen Punkten vermisst. Die Grundlage dafür ist eine hinreichend genaue Zuordnung zwischen den Fixpunkten und der Position des Tat- und Messsfahrzeuges.
Diese getrennten Messungen von Zeit und Wegstrecke erübrigen einen nahezu exakt konstanten Nachfolgeabstand des Messfahrzeuges zum Tatfahrzeug. Diesem Vorteil des Messmodus steht der Nachteil gegenüber, dass das Messpersonal für jede Messsequenz vier Bedienhandlungen mit den entsprechenden Reaktionsstreuungen und Wahrnehmungen vornehmen muss. Es entstehen daher vier zufällige Messfehler, wobei die Fehler der Wegstreckenmessung, d.h. der Zuordnung der Fixpunkte zum Messfahrzeug, im Video und damit auch im Gutachten kaum prüfbar sind.

Das nachfolgende Video soll dazu nochmals die Vorgehensweise einer MAN-Messung für eine Messsequenz anahnd eines realen Tatvideos veranschaulichen.

Abbildung xx: Video zur Handhabung des Messmodus MAN

☰ Inhalt

3. Handlungsabfolge

Die Gebrauchsanweisung des Messsystems ProVida 2000 modular enthält für amtliche Messungen eine Aufstellung für eine konkrete Handlungsabfolge zur Einstellung der Betriebsart sowie der Auslösung von gültigen / verwertbaren Messungen. Im Einzelnen enthält die aktuelle Fassung die nachfolgend aufgeführten Anweisungen:

  • Betriebsart MAN im Menü einstellen
  • Geschwindigkeitsangleichung an das zu messende Fahrzeug nicht erforderlich,
  • Starten der Zeitmessung, wenn das Tatfahrzeug eine erste Markierung (Fixpunkt an / auf der Fahrbahn) erreicht hat [weiße Taste],
  • Starten der Wegstreckenmessung, wenn das Einsatzfahrzeug diese erste Markierung (Fixpunkt an / auf der Fahrbahn) erreicht hat [rote Taste],
  • Stoppen der Zeitmessung, wenn das Tatfahrzeug eine zweite Markierung (2. Fixpunkt an / auf der Fahrbahn) erreicht hat [weiße Taste],
  • Stoppen der Wegstreckenmessung, wenn das Einsatzfahrzeug diese zweite Markierung (2. Fixpunkt an / auf der Fahrbahn) erreicht hat [rote Taste],
  • Speichern des Geschwindigkeitswertes [gelbe Taste].

Bei einer weiteren Messstrecke sind die vorgenannten Handhabungsschritte zu wiederholen. Nach zwei oder mehr Teilstrecken kann dann das Speichern des Endergebnisses mit der gelben Taste erfolgen.

Der Abstand zum betroffenen Fahrzeug muss nicht zwingend konstant gehalten werden, weil für die Strecke zwischen den beiden markanten Punkten die Messzeit durch das betroffene Fahrzeug und der Messweg vom Messwagen bestimmt wird. Eine Geschwindigkeitsangleichung an das zu messende Fahrzeug ist ebenfalls nicht erforderlich.

Eine Messung mit synchronem Starten und Beenden eines Messvorganges entspricht dem Messmodus „AUTO 2“, bei dem der Anfangs- und Endabstand konstant zu halten ist.


☰ Inhalt

4. Weitere Informationsquellen