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1. In Kürze 2. Zeitbasen der Messanlage 3. Retrospektive Prüfung der Zeitbasen



Ternica ProVida 2000 modular

Zeitzähler


In aller Kürze ...

Die Messanlage ProVida 2000 modular verfügt über mehrere Zeitbasen, die fortlaufend gegeneinander geprüft werden. Bei Abweichungen von mehr als 0,02% (200 ppm) kommt es zu einer Fehlermeldung und Sperrung der Messanlage für weitere Messungen.

Im Rahmen eines technischen Gutachtens ist die Videoaufzeichnung auf Fehlermeldungen zu untersuchen.
Zusätzlich ist der Videostrom auf ein konsistentes Inkrementieren um 1 anhand der Dateneinblendungen zur Bildnummer (Frame) zu überprüfen, um fehlende Videobilder, die Fehlermeldungen enthalten könnten, auszuschließen. Abschließend ist der Bildzähler gegen die Zeiteinblendung in Bezug auf das Umschalten der Sekunden nach 25 Vollbildern der PAL-Videonorm abzugleichen.

Als technisch höchste Eskalationsstufe können die Bildfrequenz sowie der interne Quarztakt der Messanlage messtechnisch an der involvierten Messanlage verifiziert werden, was jedoch zwingend zu einer Neueichung führt, da eichrechtliche Sicherungssiegel dafür zu brechen sind.
Solche Prüfmaßnahmen bedürfen aufgrund des hohen (Kosten-)Aufwandes grundsätzlich einer konkreten gerichtlichen Beauftragung.


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2. Zeitbasen der Messanlage

Die Messanlage ProVida 2000 modular ist als Geschwindigkeitsmessanlage sowie als geeichter Zeitzähler zugelassen. Es bestehen technische mehrere Zeitbasen.

Einerseits besitzt jede Beweiskamera eine eigene Zeitbasis, da ein PAL-Videostrom mit 25 Vollbildern je Sekunde erzeugt wird (Bilddauer 0,04 s). Weicht die Bildfrequenz um mehr als 200 ppm vom Erwartungswert ab, wird in das Videobild die Meldung „Bildfrequenzfehler“ eingeblendet und die Messanlage wird für weitere Messungen blockiert. Wenn eine solche Fehlermeldung erscheint, dürfen die Videoaufzeichnungen nur bis 15 s vor der Fehlermeldung verwertet werden, da die Prüfdauer der Bildfrequenz 5 s beträgt.

Andererseits ist eine Präzisionsuhr zur tatsächlichen Zeitmessung integriert, die über zwei quarzstabilisierte Taktungen verfügt. Die Zeitbasen werden gegeneinander geprüft. Im Falle einer Abweichung von mehr als 200 ppm erscheint eine Fehlermeldung „Zeitbasisfehler“ und die Messanlage wird dauerhaft für Messungen blockiert.


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3. Retrospektive Prüfung der Zeitbasen

Die sachverständige bzw. technische Prüfung fokussiert zunächst die Videoaufzeichnungen, inwiefern Fehlermeldungen eingeblendet wurden – insbesondere im Hinblick auf die 15 s Sperrzeit bei Bildfrequenzfehlern.

Sind in der Videosequenz keine solchen Meldungen enthalten, könnte formal von einer korrekten Funktionsweise der Komponenten der Messanlage im Punkt der Zeitmessung ausgegangen werden.

Es ist jedoch nicht ausschließbar, dass die technischen Aufzeichnungen nicht konsistent sind und die Videobilder mit Fehlereinblendungen gar nicht aufgezeichnet wurden. Um einen solchen Fehlerzustand ausschließen zu können, sind weitere Prüfungen zur Konsistenz des Beweisvideos erforderlich.

Die Messanlage blendet in jedes Videobild oben rechts unterhalb der Uhrzeit einen Bildzähler ein. Die Ziffernreihe wird mit dem Buchstaben „F“ abgeschlossen. Dieser Buchstabe kann als Einheit „frames“ bzw. Bildstückzahl angesehen werden.
Der Bildzähler muss im betrachteten Videoabschnitt ohne Lücken oder Mehrfachschritte um 1 inkrementieren. Anderenfalls kann nicht von einer korrekten Zeitbasis ausgegangen werden. Es wäre in einem solchen Fall zu prüfen, ob das Originalband bzw. die originalidentische Archivkopie ebenfalls diesen Fehler ausweist. Kann der Fehler auch da nachvollzogen werden, sollte die Videosequenz nicht verwertet werden, da weitere Aufzeichnungsfehler nicht ausgeschlossen werden können.

Ein weiteres Indiz für inkonsistente Zeitbasen wäre, wenn nach 25 gezählten Vollbildern keine Inkrementierung der Uhrzeiteinblendung erfolgt. Gleiche Zusammenhänge können auch bei der Zeiteinblendung „Z“ in der Datenzeile unten im Videobild herangezogen werden.

Schlussendlich kann selbstverständlich auch das Videosignal an der konkret involvierten Beweiskamera messtechnisch geprüft werden. Dafür sind allerdings eichrechtliche Sicherungen an den Steckverbindungen zu brechen, weshalb danach eine Nacheichung der Anlage notwendig wird.

Die nachfolgende Abbildung zeigt eine solche Prüfung, wobei das elektrische Signal des Videostromes hinsichtlich der Bildabstandszeit vermessen wurde.

ProVida - Messung der PAL-Videonorm Bilddauer / Zeilendauer