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1. In Kürze 2. Zeitbasen der Messanlage 3. Retrospektive Prüfung der Zeitbasen



VDM-R mit ViDistA

Zeitzähler


In aller Kürze ...

Die Messanlage VDM-R verfügt über mehrere Zeitbasen, die fortlaufend gegeneinander geprüft werden. Bei Abweichungen kommt es zu einer Sperrung der Messanlage für weitere Messungen.

Im Rahmen eines technischen Gutachtens ist die Videoaufzeichnung zu untersuchen. Dabei ist der Videostrom auf ein konsistentes Inkrementieren anhand der Dateneinblendungen zu überprüfen.

Als technisch höchste Eskalationsstufe können die Bildfrequenz sowie der interne Quarztakt der Messanlage messtechnisch an der involvierten Messanlage verifiziert werden, was jedoch zwingend zu einer Neueichung führt, da eichrechtliche Sicherungssiegel dafür zu brechen sind.
Solche Prüfmaßnahmen bedürfen aufgrund des hohen (Kosten-)Aufwandes grundsätzlich einer konkreten gerichtlichen Beauftragung.


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2. Zeitbasen der Messanlage

Die Messanlage VDM-R ist als geeichter Zeitzähler zugelassen. Es existieren mehrere elektronische Zeitbasen. Als Haupttaktgeber kann ein temperaturkompensierter Quarzoszillator (T55P) mit einer Schwingfreqeuenz von 12 MHz angesehen werden. Von diesem werden andere Taktfrequenzen (z.B. der Zeitzähltakt mit 100 kHz) durch Teiler abgeleitet. Die Frequenzstabilität ist im Datenblatt der Messanlage mit ±2ppm sowie einer Alterung von ±0,5ppm/a bei einer Betriebstemperatur zwischen -30°C und +80°C angegeben.

Zudem besitzt jede Beweiskamera eine eigene Zeitbasis, da ein PAL-Videostrom mit 25 Vollbildern je Sekunde erzeugt wird (Bilddauer 0,04 s). Dieser Bildtakt wird über einen Fernsehtaktgeber (TBB278) zum Zeitzähltakt synchronisiert. Eine solche Synchronisiation wird nur dann zu stabilen Videobildern führen, wenn beide Frequenzen identisch sind. Weicht die Bildfrequenz vom Erwartungswert ab, ist aus meiner technischen Sicht mit Bildfehlern bzw. instabilen, nicht vollständigen Videobildern zu rechnen.

Zwar verfügt die Messanlage über einen Empfänger für DCF-77 - einem europäischen Zeittaktfunk. Die Uhrzeit sowie die Datumsinformation werden abgegriffen, insofern ein ausreichender Empfang besteht. Jedoch wird die Zeitmessung davon nicht beeinflusst und gemäß Datenblatt auch nicht geprüft.


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3. Retrospektive Prüfung der Zeitbasen

Die sachverständige bzw. technische Prüfung fokussiert zunächst die Videoaufzeichnungen, inwiefern Bildfehler ersichtlich werden.

Sind in der Videosequenz keine Bildfehler enthalten, kann formal von einer korrekten Funktionsweise der Komponenten der Messanlage im Punkt der Zeitmessung ausgegangen werden.

Es ist jedoch nicht ausschließbar, dass die technischen Aufzeichnungen nicht konsistent sind und die Videobilder mit Fehlereinblendungen gar nicht aufgezeichnet wurden. Um einen solchen Fehlerzustand ausschließen zu können, sind weitere Prüfungen zur Konsistenz des Beweisvideos erforderlich.

Die Messanlage blendet in jedes Videobild unten links einen Zeitzähler mit zwei Nachkommastellen ein. Der Systembeschreibung kann entnommen werden, dass diese Einblendung synchronisiert erfolgt. Das bedeutet, in jedem Videobild ist der Zeitwert eindeutig lesbar.
Im Rahmen einer Beweismittelprüfung ist daher der lückenlose und homogene Zeitfortschritt anhand der Dateneinblendung zu überprüfen. Im Praxisfall gelingt eine solche Prüfung jedoch nur selten, da die Beweisvideos regelmäßig unsachgemäß in digitale, komprimierte Formate gespeichert werden. Insbesondere das Halbbildverfahren der Videokamera stellt hohe Anforderungen an eine digitale Archivierung. So liegen leider im Regelfall Beweisvideosequenzen vor, in denen der Zeitzähler bezüglich der Kommastelle aufgrund von Mischungen von Halbbildern und Komperessionseffekten nicht mehr lesbar ist. In solchen Fällen kann der Zeitfortschritt und damit die Funktion der Messanlage nicht mehr anhand des Beweisvideos nachgewiesen werden.

Schlussendlich kann selbstverständlich auch das Videosignal an der konkret involvierten Beweiskamera messtechnisch geprüft werden. Dafür sind allerdings eichrechtliche Sicherungen an den Steckverbindungen zu brechen, weshalb danach eine Nacheichung der Anlage notwendig wird. Inwiefern sich eine solche Prpfung auf den Anlagenzustand zum Messzeitpunkt übertragen lässt, muss im Einzelfall diskutiert werden.

Die nachfolgende Abbildung zeigt eine solche Prüfung beispielhaft, die an einer ProViDa - Messanlage durchgeführt wurde. Dabei wurde das elektrische Signal des Videostromes hinsichtlich der Bildabstandszeit vermessen. Eine solche Vermessung sollte, nicht nur zum Schutz der Messanlage, sondern auch zum Schutz vor unsachgemäß falschen Messungen, ausschließlich ausgebildeten Elektronikern übertragen werden.

VDM-R - Messung der PAL-Videonorm Bilddauer / Zeilendauer