×
1. Abstract 2. Prinzip und Einsatz der Vitronic Poliscan FM1 3. Aufstellung der Messanlage 4. Technisches Messprinzip der Vitronic POLISCAN FM1 5. Beweisbilder 7. Zulassung und Konformitätsbewertung 8. Eichung und Verkehrsfehlergrenzen



Informationen zur Messtechnik

VIDIT VKS 4.5


Abstract

Die Messanlage der Firma VIDIT vom Typ VKS dient der Messung von Geschwindigkeiten und Abständen von Fahrzeugen im Straßenverkehr. Die Zulassung zur Eichung erfolgte durch die PTB (Konformitätsbewertungsstelle) mit der Baumusterprüfbescheinigung DE-19-M-PTB-0029 (Geschäftszeichen PTB-1.31-4088218) vom 23.09.2019. Die Messanlage darf daher von geschultem Mess- und Auswertepersonal in der amtlichen Verkehrsüberwachung angewendet werden.

Die technische Grundlage bildet dabei eine elektronische Videoaufnahme der Verkehrssituation. Über die VKS-Auswertesoftware wird in den Videoeinzelbildern die Fahrzeugposition mittels manueller Marker bestimmt. Es ergibt sich aus der Bildsequenz der Weg-Zeit-Fortschritt für jedes Fahrzeug. Diese Daten werden zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung herangezogen.

Die Videoeinzelbilder werden als „Sekundenpaketdateien“ digital signiert gesichert.

Im Tatvideo können die amtlichen Kennzeichen sowie die Fahrzeugführer nicht eindeutig identifiziert werden. Als Ergänzung werden weitere Ident-Kameras eingesetzt, die im Falle einer Grenzwertüberschreitung Fotoaufnahmen der Kennzeichentafel sowie der Fahrzeugführers liefern.

Die Verkehrsfehler für das Messsystem VKS bezüglich der Geschwindigkeiten sind von der PTB Braunschweig bei ± 3 km/h für Messwerte unter 100 km/h und bei ± 3 % für Messwerte über 100 km/h angesetzt. Die Zeitangaben sind mit 0,1 % zuzüglich 0,02 s zu tolerieren. Die VKS-Auswertesoftware berücksichtigt weiterhin in Pixeltoleranzen der eingeschränkten Videobildauflösung der Tatkamera zum Vorteil eines möglichst kleinen Geschwindigkeitswertes bzw. eines größeren Abstandes zwischen zwei Fahrzeugen.

Stand: 21.03.2024


☰ Inhalt

2. Prinzip und Einsatz der Vidit VKS 4.5

Die Messanlage der Firma VIDIT vom Typ VKS dient der Messung von Geschwindigkeiten und Abständen von Fahrzeugen im Straßenverkehr. Die Zulassung zur Eichung erfolgte durch die PTB (Konformitätsbewertungsstelle) mit der Baumusterprüfbescheinigung DE-19-M-PTB-0029 (Geschäftszeichen PTB-1.31-4088218) vom 23.09.2019. Die Messanlage darf daher in der amtlichen Verkehrsüberwachung zum Einsatz kommen. Es darf nur geschultes Mess- und Auswertepersonal eingestzte werden.

Die Messanlage kann sowohl als stationäre Festinstallation als auch als mobile Anlage zum Einsatz kommen. In beiden Einsatzweisen wird eine Videokamera in einer zur Fahrbahnebene erhöhten Position installiert. Der Bilderfassungsbereich wird auf den entgegenkommenden Fahrzeugverkehr innerhalb der Fahrbahn ausgerichtet.

Von der Messanlage werden die Videoeinzelbilder erfasst und mit einem fortlaufenden Zeitstempel versehen. Diese derart markierten und signierten Einzelbilder werden zunächst automatisch hinsichtlich der abgebildeten Fahrzeuge analysiert und in der Bildfolge bis zur Ausfahrt aus dem Sichtbereich der Tatkamera hinsichtlich der Abbildungsposition im Videobild verfolgt. Diese Abbildungspositionen werden in reale Fahrbahnpositionen umgerechnet.
Damit wird ein bildgestützter Wegfortschritt ermittelt, der in Verbindung mit den Zeitmarkierungen der Bilder zu einer Geschwindigkeit verrechnet werden kann.
Werden zwei Fahrzeuge innerhalb eines Fahrstreifens detektiert, wird zusätzlich der relative Abstand bestimmt.

Wird eine Überschreitung festgestellt, wird in einer internen Datenbank ein Falldatensatz angelegt. Dieser enthält alle markierten und signierten Tatvideobilder, die für den konkreten Einzelmesszeitraum relevant sind. Ferner werden hochauflösende Beweisbilder zur Identifizierung des Fahrzeuglenkers über das amtliche Kennzeichen am Fahrzeug gefertigt und gespeichert. Bei diesem Datensatz handelt es sich zunächst rein um Verdachtsfälle, da die automatische Videoauswertung nicht hinreichend zuverlässig arbeitet.

Jeder gespeicherte Verdachtsfall wird vom Messpersonal vor Ort visuell auf grobe Fehler geprüft und gegebenenfalls sofort gelöscht. Die übrigen Verdachtsfälle werden einer nachgeschalteten manuellen Auswertung zur Bestimmung des amtlichen Messwertes und des Vorwurfswertes zugeführt. Dabei werden zwei Videoeinzelbilder nochmals manuell ausgewertet. Unter Beachtung der Verkehrsfehler ergibt sich der amtliche Vorwurfswert.

Abbildung 1

☰ Inhalt

3. Aufstellung und Ausrichtung der Messanlage

Die technische Grundlage der Messungen bildet zunächst eine Videoaufnahme der Verkehrssituation aus einem erhöhten Standort. Diese Kamera wird als "Tatkamera" bezeichnet und wird oberhalb der Fahrbahn (Mindestaufstellhöhe 3 m) installiert. In der Praxis wird die Tatkamera auf Brückenbauwerken aufgestellt oder bei einer Festinstallation an Schilderbrücken montiert.
Sie wird in der Art ausgerichtet, dass die Videobilder den zu überwachenden Fahrbahnbereich abbildet und die Fahrzeuge auf den Kamerastandort zu fahren und sich damit die Fronten der Fahrzeuge, die Kennzeichentafel an der Front sowie den Fahrzeuglenker abbilden.
Die Videoeinzelbilder besitzen eine SD-Pixelauflösung von 768x576 Pixeln. Hochauflösende Kameras kommen dabei aus datenschutzrechtlichen Gründen für das Tatvideo nicht zum Einsatz.

Abbildung 2

Der videotechnisch dokumentierte Fahrbahnbereich besitzt insgesamt 6 Farbmarkierungen, sogenannte "Passpunkte" (4 Stück) und "Kontrollpunkte" (2 Stück). Die Lage der Passpunkte zueinander wird präzise vermessen und muss vor der Überwachung und Auswertung bekannt sein. Über die Abbildungskoordinaten dieser Passpunkte im Videobild kann die Umrechnung (perspektivische Transformation) zwischen Bild und realer Fahrbahn berechnet werden. Damit kann die Realposition eines Fahrzeuges im Videobild bestimmt werden.

Abbildung 3

Die Tatkamera ist in der Art auszurichten, dass die Passpunkte 1 und 4 im unteren Bilddrittel und die Passpunkte 2 und 3 innerhalb der oberen Beweisbildhälfte dokumentiert werden. Die von der Tatkamera kabelgebunden gelieferten Einzelbilder werden von der zentralen Bildsteuerung ICone ("Image-Clock-One") mit einem Zeitstempel versehen und als „Sekundenpaketdateien“, die 25 digitale Einzelbilder einer Betrachtungssekunde enthalten, gesichert. Die ICone überwacht intern die Bildfrequenz von 25 Hz der Tatkamera, da der Zeitstempel bei den Messungen von Geschwindigkeit und Abstand von zentraler Relevanz ist. Diese Sekundendateien werden im xml-Format gespeichert und mit einem zeitsynchronen Live-Stream an den zum System gehörenden Bedienrechner übergeben. Zum Schutz gegen Speicher- und Übertragungsfehler sowie inhaltlicher Manipulation sind die Sekundenpakete digital signiert, sodass im Rahmen der Nachverarbeitung die Authentizität und Integrität geprüft und nachgewiesen werden kann.

VIDIT VKS 4.5 - Kabeltrommeln und Anschlüße der Systemkameras
Abbildung 4
VIDIT VKS 4.5 - ICone als zentrale Bildverarbeitung der Tatkamera
Abbildung 4

Am Bedienrechner der Anlage wird der Live-Stream an die Software "VKS-Select" übergeben. Diese Komponente analysiert fortlaufend die Fahrbahnszene und bestimmt näherungsweise Geschwindigkeiten und Abstände. Ergeben sich Überschreitungen von eingestellten Grenzwerte, werden sogenannte "Vorlagensätze" von den Verdachtsfällen generiert. Dabei werden am Ende des Messfeldes die erforderlichen Identifizierungsaufnahmen vom Fahrzeug, dem Kennzeichen und dem Fahrzeugführer gefertigt. Diese sind aufgrund der begrenzten Bildauflösung der Tatvideokamera notwendig, in welchem die amtlichen Kennzeichen sowie die Fahrzeuglenker nicht eindeutig identifiziert werden können. Dafür werden weitere hochauflösende Ident-Kameras für jeden Fahrstreifen separat eingesetzt. Diese Aufzeichnungen sind für die Messaufzeichnung irrelevant. Sie dienen ausschließlich der Fahreridentifikation über das Kennzeichen des Fahrzeuges und eine Abbildung des Fahrzeuglenkers.
Der Datensatz aus Sekundendateien und Ident-Aufnahmen wird in einer Datenbank abgelegt. Die Komponente Select führt also eine Vorauswertung durch und unterbindet eine datenschutzrechtlich unzulässige Daueraufzeichnung des Fahrzeugverkehrs.

VIDIT VKS 4.5 - Arbeitsplatz im Einsatzfahrzeug an der Messstelle
Abbildung 2
VIDIT VKS 4.5 - Kamera zur Identifizierung über Fahrzeugkennzeichen und Abbildung des Fahrzeugführers
Abbildung 2

Die Sammlung der Verdachtsfälle kann vom Messpersonal vor Ort eingesehen und gegebenenfalls bereinigt werden. Dabei können fehlerhafte Verdachtsfälle oder solche, deren Ahndung und Verfolgung kaum erfolgreich sein könnten, gelöscht werden. Die verbleibenden Verdachtsfälle werden einer nachfolgenden dezidierten / manuellen Videoauswertung zugeführt.

Bei der abschließenden amtlichen Videoauswertung wird der Vorlagensatz aus der Datenbank gelesen und die Sekundendateien als Video zur Anzeige gebracht. Über die Auswertesoftware hat der Auswertebeamte zunächst die Bildposition der Lagepasspunkte zu bestimmen, damit die Parameter der Bildumrechnung bestimmt werden können. Zur Kontrolle der Korrektheit der Berechnungen sind nachfolgend beide zwischen den Passpunkten gelegenen Kontrollpunkte anzuvisieren. Werden dabei die beiden hinterlegten Realpositionen der Kontrollpunkte hinreichend getroffen, kann die Feinauswertung der Verdachtsfälle erfolgen.

Für eine Geschwindigkeitsmessung sind zwei Videobilder auszuwählen, wobei das Objekt am Beginn und am Ende des Messfeldes dokumentiert wird. In diesen wird die Bildposition der Vorderachse manuell über die Positionierung einer Messlinie ausgewählt und in eine Realposition umgerechnet. Aus den Realpositionen ergibt sich der Wegfortschritt. Der Zeitfortschritt wird aus den Zeitstempeln der gewählten Bilder berechnet. Der Geschwindigkeitswert ergibt sich unter Berücksichtigung der begrenzten Pixelauflösung zum Vorteil von kleineren Werten.


☰ Inhalt

4. Technisches Messprinzip der VKS 4.5

Text folgt


☰ Inhalt

5. Fallarchiv

Text folgt


☰ Inhalt

7. Zulassung und Konformitätsbewertung

Die Messanlage der Firma VIDIT vom Typ VKS dient der Messung von Geschwindigkeiten und Abständen von Fahrzeugen im Straßenverkehr. Die Zulassung zur Eichung erfolgte durch die PTB (Konformitätsbewertungsstelle) mit der Baumusterprüfbescheinigung DE-19-M-PTB-0029 (Geschäftszeichen PTB-1.31-4088218) vom 23.09.2019.


☰ Inhalt

8. Eichung und Verkehrsfehlergrenzen

Für amtliche Messungen ist eine gültige Eichung die Voraussetzung. Eine gültige Eichung beinhaltet, dass nach einem zugelassenen Eichverfahren eine korrekt funktionierende Messanlage festgestellt wurde und alle danach erneuerten Sicherungsaufkleber an der gegenständlichen Messanlage unversehrt und vorhanden sind. Die Eichgültigkeit beträgt 1 Jahr und endet mit Ablauf des dem Jahr der Eichung folgenden Jahres.

Die Verkehrsfehler für das Messsystem VKS bezüglich der Geschwindigkeiten sind von der PTB Braunschweig bei ± 3 km/h für Messwerte unter 100 km/h und bei ± 3 % für Messwerte über 100 km/h angesetzt. Diese Toleranz ergibt sich aus der Eichordnung. Die vorwerfbaren Geschwindigkeitswerte werden auf ganze Zahlen abgerundet. Die Zeitangaben sind mit 0,1 % zuzüglich 0,02 s zu tolerieren.